EILT: Lissabon-Vertrag ermöglicht Todesstrafe

Schachtschneider-Interview in FOCUS. Noch 9 Tage bis zur Demonstration gegen Lissabon-Vertrag


Noch ein gravierendes Argument gegen den Lissabon-Vertrag, das durch keine „Begleitgesetz“ – ein solches wird gerade im Bundestag debattiert – zu entkräften ist: die Ermöglichung der Todesstrafe. Und noch ein gutes Argument für die Unterstützung unserer Demonstration „Nein zur EU-Diktatur! Volksentscheid über den Lissabonner Vertrag“ am 5.9. um 17 Uhr in Berlin (Flugblätter und Plakate zum Download hier).

Das Interview mit Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor an der Universität Nürnberg-Erlangen, erschien in der  aktuellen Ausgabe von FOCUS Money, dem Geldanleger-Special des gleichnamigen Wochenmagazins. Bitte verbreiten Sie es weiter! Verlinken Sie diesen Artikel wo immer Sie können!


Autor: Oliver Janich


FOCUS-MONEY: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich Ihre Argumentation?

Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.

MONEY: Aber verbietet die Charta nicht die Todesstrafe?

Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.

MONEY: Warum so umständlich?

Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.

MONEY: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?

Schachtschneider: Ja, die Grundrechtecharta wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechtecharta verbindlich.

MONEY: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen …

Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen (siehe Ausriss). Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?

MONEY: Hat das Bundesverfassungsgericht Ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrags nicht eine Absage erteilt?

Schachtschneider: Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäußert.

MONEY: Ist das üblich?

Schachtschneider: Das ist sogar der Normalfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äußert es sich einfach nicht dazu.

MONEY: Ist das rechtlich möglich?

Schachtschneider: Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis.

MONEY: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Fall eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.

Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?

MONEY: Aber ist es nicht normal, dass in Kriegen und Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?

Schachtschneider: In Diktaturen schon.

MONEY: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?

Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeißen.

MONEY: Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.

Schachtschneider: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.

MONEY: Wie das?

Schachtschneider: Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her. Dort heißt es: „Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich … sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.“ Wesentlich ist der Passus „in dem jeweiligen Anwendungsbereich“. Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union maßgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.

MONEY: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.

Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.

MONEY: Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.

Schachtschneider: Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf, in denen Menschen getötet werden dürfen, und nicht umgekehrt.

MONEY: Ist den Politikern denn bewusst, was sie da beschließen?

Schachtschneider: Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Professor Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern.

MONEY: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?

Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.

MONEY: Also will man sie niederschießen dürfen?

Schachtschneider: So sieht es aus. (gekürzt)

(in der Print-Ausgabe ist ein Faksimile aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.12.2007 mit den von Schachtschneider erwähnten „Erläuterungen zur Charta der Grundrechte“, wo die „Tötung … um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“  (und weitere Fälle) gebilligt wird).

21 Kommentare zu „EILT: Lissabon-Vertrag ermöglicht Todesstrafe

  1. Was er über die Türkei sagt, stimmt nicht, dort ist die Todesstrafe nämlich abgeschafft. Davon abgesehen bin ich selber der Meinung, dass ein muslimisches Land den Zusammenschluss mit anderen Muslimen suchen sollte und nicht mit den Europäern. Auch wenn das noch nicht zu Erdogan durchgedrungen sein sollte, viele Türken sind genau dieser Meinung. Necmettin Erbakan hat mal gesagt, in der islamischen Welt könnte die Türkei eine führende Rolle einnehmen,wogegen sie in der EU bestenfalls Schlusslicht wäre.“

    Was Deserteure angeht, halte ich es allerdings schon für problematisch, wenn jemand sein Land im Falle eines Angriffs nicht verteidigen will. Aber auch das ist wieder eine Frage der Definition:
    Was ist ein „Verteidigungskrieg“? Immerhin hat Bush ja seinen Überfall auf Afghanistan mit „Verteidigung der USA“ gerechtfertigt, für den 11. September. Angenommen bei uns passiert Vergleichbares, was man einem anderen Land anlastet, das dann angegriffen wird. Darf dann ein Soldat, der daran nicht teilnehmen will, hingerichtet werden?

    „MONEY: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?

    Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeißen.“

    Das verstehe ich so, dass man Krawallmacher einfach abknallen darf. Wenn das so wäre, wäre das in der Tat beängstigend. Das Schlimme ist, dass wohl viele in der Bevölkerung gar nicht mal was dagegen hätten…Sarkozy hatte ja schon die passende Rhetorik drauf, als er nach den Krawallen von Paris davon schwadronierte „das Gesindel mit dem Hochdruckreiniger zu beseitigen“. Demnächst darf also sogar scharf geschossen werden? Erschreckend.

    Grüße

  2. Die EU-Hintermänner planen, Demonstrationen niederschießen zu lassen. Gut. Da wir das nun wissen, können wir uns fragen: Wie reagieren?

    Der wichtigste Schluss aus dieser Erkenntnis muss sein:

    Keinerlei Solidarität mit gewalttätigen Demonstranten!

    Polizisten sind auch nur Menschen und werden keine friedliche Demonstration mit Frauen und Kindern niederschießen. Bei einer Horde vermummter Steinewerfer sitzt die Pistole da schon etwas lockerer.
    Deshalb können wir diese links-alternative „Protestkultur“ mit ihrer gesamten Ästhetik gar nicht radikal gut ablehnen.
    Punkoutfit? Schwarze Kapuzen? Seltsame Haartrachten? Nicht mit uns!
    Wir können so gesehen gar nicht (klein)bürgerlich genug sein. Denn die undemokratischen Fraktionen in den Geheimdiensten werden mit aller Gewalt versuchen, agents provocateurs einzuschleusen.

    Es ist in diesem Zusammenhang übrigens interessant, dass die führenden Köpfe der Krawallmacher salonfähig gemacht werden. Man sehe sich nur an, wie freundlich Henryk M Broder (Henryk M Broder!) mit dem Veranstalter des revolutionären 1. Mai in Berlin diskutiert:

    Wir dagegen müssen Gewalt schärfer ächten als alles andere. Ich empfehle einen vom Vorbild Gandi inspirierten Pazifismus, der auf die unbezwingbaren Gewalt friedlicher Massen vertraut.

    Außerdem müssen wir uns mit der Polizei solidarisieren. Das ist die andere Seite der Medaille. Agents provocateuers und ihre naiven Mitläufer sollen einen Keil zwischen Demonstranten und Polizei treiben. Das dürfen wir nicht zulassen.
    Also: Sich ruhig mal bei der Polizei nach einer Demo für ihren Einsatz bedanken; in den Reden die Polizisten ansprechen, sich vorher über ihre Lage und die gerade aktuellen Lohnkürzungsprogramme im Polizeiapparat informieren etc. etc.

  3. oh jeh,
    das hier ist eine ansammlung verwirrter! mit euren antisemitischen verschwörungstheorien, eurer völkischen propaganda und pseudo-wissenschaftlicher argumentation… eigentlich amüsant das ihr nicht in der lage seid das zu erkennen.
    naja, alles erdenklich schlechte euch hütern der deutschen identität.
    gegen jeden antisemitismus! nieder mit deutschland! und für den kommunismus!

  4. @me: Ja da hast du Recht . Übrigens war Gandhi nicht der Erste, der gewaltlos protestiert hat:
    Das iranische Volk ging unbewaffnet auf die Straße und stürzte so den Shah! Viele wurden aber von Polizei und Militär erschossen.

    Wir bedanken uns immer bei der Polizei nach der Quds -Demo, dieses mal am 12. 9. , deswegen kann ich ja am 5. 9. leider nicht an der Demo gegen den Lissabonvertrag teilnehmen. Die Polizei hat uns auch stets beigestanden, wenn zionistische Provokateure demonstrativ mit der Israel-Flagge vor unserer Nase wedelten. Manche von ihnen wurden auch gewalttätig bzw. versuchten es.

    Aber ohne Erfolg!

    Auf jeden Fall hilft nur absolute Disziplin vonseiten der Demonstranten.

    LG

  5. @sozrev: Der Link geht nicht .

    Der Beitrag des useres „think“ beweist, dass hier nicht nur Elsässerfans zu Wort kommen, das nur am Rande.

    Grüße

  6. Schau mal bei scharf-links. de auf die Hauptseite. Artikel über Elsässer: „Die Linke. Detmold. Rechter Rand“.

  7. „think“s Beitrag ist derart phrasenhaft erstarrt, daß er nur zwei Erklärungen zuläßt:

    a) Die Zeit der Antideutschen ist vorbei, sie verkommen zu Karikaturen ihrer selbst.

    b) Das war jemand, der die antideutsche Position so dämlich formulieren wollte, daß sie angreifbar wird. Dem würde ich sagen: Freund, das lohnt der Mühe nicht! Die sind schon am Ende.

    Und @ Ummhusain

    Da hast du was falsch verstanden. Ist nicht schlimm, ich wills aber trotzdem klären: Ich habe nicht behauptet, hier würden sich nur Elsässerfans tummeln. Ich habe gesagt, daß eine Antwort auf die Frage, ob Lara gesperrt werden soll, eine Grundsatzentscheidung von Elsässer voraussetzt, und zwar die, ob er – wie bisher – ein offenes Forum will oder den internen Austausch und Anhängern. Dabei habe ich weder das eine noch das andere gewertet.

  8. Naja, das war doch klar, das hier mal wieder so ein „antideutscher“ Hampelmann etwas postet, weißt du Klugscheißer eigentlich was Besseres als hier eure Schwachsinnsparaolen gegen „deutsche Identität“ zu platzieren. Deutschland kann auf euch genau so verzichten wie Israel und der Mossad, ihr seit die 5.Kolonne Washingtons und „think“, ich rate dir, fang einfach mal an zu denken…..

  9. wie auch immer, ich bin sowieso gegen den Beitritt der Türkei zur EU, wenn auch sicherlich aus anderen Gründen als Prof. Schachtschneider. Es kommt aber auch in Deutschland immer häufiger zu rätselhaften Todesfällen während der Haft beispielsweise…
    Der tragische Tod von Ouri Jalloh wurde bis jetzt nicht aufgeklärt.

    http://www.sooderso.net/zeitung/sos15/s01dessau.shtml

    Deutschland täte also gut daran, vor der eigenen Tür zu kehren.

  10. @Hans

    Möglicherweise hat er sich geirrt. Allerdings gibt das ja auch die von dir zitierte Quelle zu, wenn ich das Wortdurcheinander richtig verstehe:

    „Artikel 2 Absatz 2 der EMRK gilt jedoch weiterhin fort, da die dort genannten Tötungsfälle schon gar nicht als “Strafen” zu werten sind, sondern wie die Vollstreckung der Todesstrafe selbst Tötungsursachen sind, die allerdings bei Gewaltanwendung unabsichtlich zum Tod führen, und die Zusatzprotokolle zur EMRK sowie Artikel 2 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta sich ausschließlich auf die Todesstrafe als eine Form der absichtlichen Tötung beziehen.“

    Mag also die gerichtlich verhängte Todesstrafe für Hochverrat in einem Teil der EU dem Anschein nach abgeschafft sein, so gilt die Regelung, daß Aufruhr niedergeschossen werden darf, weiter.

    Das mit der Todesstrafe war für mich ohnehin nie der Hauptgrund, gegen die EU zu sein, eher ein griffiges Argument und eine Diskussionseröffnung. Da müssen wir uns vielleicht was anderes überlegen. Schadet bestimmt nicht.

  11. @ Hans, in deinem Link kommt unten der:
    Artikel 2 Absatz 2 der EMRK und da c)
    zur Sprache.

    Frage: Was ist ein Aufstand?
    Frage: Was ist ein Aufruhr?

    Die Definition dieser zwei Begriffe hätte ich schon mal gern gewusst.

    Im Übrigen ist das ist ein Einschüchterungsparagraph.
    Wer an was teilnimmt, was wie o.g, so ausgelegt werden kann, muss damit rechnen erschossen zu werden.

    Oder sehe ich das falsch?

    grüsse

  12. @Me, da hast du natürlich Recht.

    Ich frage mich nur, weshalb Schachtschneider hier mit seinen AUssagen so alt aussieht. Bisher hatte ich mich auf den Mann verlassen.

  13. Wieso sieht er „alt“ aus? (Für seine fast 70 hat er sich gar nicht mal schlecht gehalten, nur nebenbei;-))Er bezieht sich ja mit keinem Wort auf den herkömmlichen Begriff der Todesstrafe, wie ich das verstehe, dass ein Staat jemanden per Gerichtsurteil zum Tode verurteilt, sondern weist auf die Gefahr hin, dass mit der Begründung der Niederschlagung eines „Aufruhrs“, ein Begriff, der noch noch der näheren Definition bedarf, auch scharf geschossen werden darf.

    Grüße

  14. Am besten wäre es, glaube ich, wir sollten abwarten, wie Schachtschneider sich dazu äußert.
    Wir sind alle keine Juristen, leider, und möglicherweise ist auch die Darstellung auf der Seite „www.law.europe.eu“ falsch oder irreführend.
    In keinem Fall hat diese Seite mehr Vertrauensvorschuß verdient als Schachtschneider.

  15. @H.T. Seh ich auch so, wir sind nun mal keine Staatsrechtler, und ob dieser Typ , der da die pro-europäische Seite vertritt, Recht hat, ist nicht sicher, ebenso seine Qualifikation über dieses Thema.

    @sozrev: Jetzt habe ich den betreffenden Artikel

    „Der „Querfront“ eine Plattform: Jürgen Elsässer trat auf“

    endlich per Suchfunktion gefunden. Der Artikel ist zwar eine einzige Diffamierung und Unverschämtheit, aber eigentlich auch wieder eine Werbung. Insgesamt aber alles Schnee von gestern und vorgefertigte linksideologische Phrasen, die da nachgeplärrt werden, wie die angebliche „rechtsextreme“ Preußische Gesellschaft, einfach lächerlich und kindisch. Ganz davon abgesehen, dass das längst widerlegt wurde. Die Preußische Gesellschaft ist konservativ, aber nicht gleich „rechtsextrem“. Aber das hat der gute Herr Franz Meier vielleicht noch nicht mitbekommen, manche sind halt etwas langsamer.

    @Jürgen Elsässer:
    Was die Anschuldigung angeht, den Holocaust zu „relativieren“, würde ich fast über rechtliche Schritte nachdenken, könnte aber auch verstehen, wenn Sie dafür weder Zeit noch Nerven aufbringen wollen….
    Diese albernen Totschlagwaffen werden allmählich stumpf bei inflationärem Gebrauch, aber das hat sich wohl noch nicht überall herumgesprochen.

    Grüße

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