Uschis Märchen vom #Bundeswehr-Rechtsterroristen Franco. A. geplatzt

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#Franco A. aus U-Haft entlassen: Kein dringender Tatverdacht. COMPACT hat schon im Juni geschrieben, dass die Story oberfaul ist.

 

Ist die Bundeswehr eine Art Braune Armee Fraktion? Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat im Frühsommer die ganze Truppe unter Nazi-Generalverdacht gestellt, harmlose Marschliederbücher („Schwarzbraun ist die Haselnuss“) verboten, Traditionspflege und Kasernennamen auf die Zensurliste gesetzt und sogar Fotos von Altbundeskanzler Helmut Schmidt wegen Nazi-Verdacht abhängen lassen. Flintenuschi, wie sie leibt und lebt.

Der Anlass für die Kampagne war hanebüchen gewesen – und heute ist Uschis Kartenhaus in sich zusammengefallen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Haftbefehl gegen den Soldaten Franco A. auf: Aus den Ermittlungsergebnissen lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten. Der vermeintliche Komplize des Mannes, Maximilian T., war schon im Sommer aus der U-Haft entlassen worden.

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Es folgt ein Auszug aus COMPACT-Magazin 6/2017, direkt nach Beginn der Skandalnudel-Affäre:

Was von der Blondine mit der Stahlhelmfrisur  als Terrorfall hochgespielt wurde,  war zunächst eine Blamage für die Asylpolitik. Franco A. hatte es fertiggebracht, sich nicht nur ohne Personaldokumente, sondern sogar ohne arabische Sprachkenntnisse als syrischer Flüchtling registrieren zu lassen. Im bayrischen Hammelburg, wo ihn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) untergebracht hatte, dürfte er trotz Residenzpflicht selten gewesen sein – er musste ja regelmäßig bei der deutsch-französischen Brigade im Elsass zum Appell erscheinen. Trotzdem schaffte er es, 16 Monate lang vom BAMF monatlich etwa 400 Euro an Unterstützungszahlung zu kassieren. Ein schlagenderes Beispiel, wie leicht man es als Asylbetrüger in Deutschland hat, dürfte sich schwer finden lassen.

Wollte Franco A. sich schlicht bereichern? Oder wollte er irgendwann seinen Schwindel öffentlich machen und damit die Politik der offenen Grenzen bloßstellen? Der Generalbundesanwalt unterstellt die schlimmste Möglichkeit: Der Soldat plante einen Terroranschlag, der dann – da seine Fingerabdrücke auf sein syrisches Alias registriert waren – Flüchtlingen in die Schuhe geschoben worden wäre. Als wichtigster Beleg dafür dient, dass A. Ende Januar bei einem Besuch in Wien eine Waffe am Flughafen deponiert hatte. Er sagt, er habe sie gefunden und wollte sie nur nicht mit in den Flieger nehmen – die Generalbundesanwaltschaft geht hingegen von absichtlicher Beschaffung aus. Doch ausgerechnet diese Waffe scheint für ein False-Flag-Attentat ungeeignet: Es handelt sich um ein Uraltmodell des französischen Herstellers Manufacture d‘Armes des Pyrénées Francaises, das im Zweiten Weltkrieg auch an die Wehrmacht geliefert wurde – „bestimmte Typen dieser Pistolen (…) werden heute in Militariasammlerkreisen hoch bewertet“, schreibt die FAZ. Und so ein Museumsstück soll heute als Terrorwaffe taugen? Ausgerechnet mit einer Wehrmachtspistole wollte A. eine falsche Spur zu islamistischen Attentätern legen?

Das zweite Beweisstück stammt von Franco A.s Kameraden Maximilian T. und wird in den Medien als „Todesliste“ bezeichnet. Doch zunächst ist es nur eine Aufstellung mit Namen, auf der unter anderem der frühere Bundespräsident Joachim Gauck, Justizminister Heiko Mass und der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow stehen. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung stellt den Sachverhalt richtig dar: „es gibt eine Namensliste, die an mögliche Mordopfer denken lässt“. Erwiesen ist das also nicht.

Und A.s „ganz klar völkisches, dumpfes Gedankengut“, das Frau von der Leyen in seiner Masterarbeit gefunden haben will? Um das beurteilen zu können, würde man gerne einmal Zitate aus dieser Arbeit lesen. Das kann man bisher nicht. Aber all das hindert Politik und Medien natürlich nicht daran, fleißig von einer „Terrorzelle“ in der Armee zu schwadronieren.


Wohlgemerkt, das stand in der JUNI-Ausgabe von COMPACT, als die gesamte Lügenpresse noch Zeter und Nazio skandierte. Auch die kritischen Artikel, die in einigen Blättern standen, monierten nur die Maßlosigkeit der Bundeswehr-Säuberung im Allgemeinen, hinterfragten aber nicht die Schuld von Franco A. Nur COMPACT hatte den „Mut zur Wahrheit“, sich nach der Devise „in dubio pro reo“ vor den Soldaten zu stellen.

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10 Kommentare zu „Uschis Märchen vom #Bundeswehr-Rechtsterroristen Franco. A. geplatzt

  1. NA jetzt ist er wieder da,ha,ha,ha!!!
    Er war mal „Fremdgänger“ dieser Franco der Bio Deutscher???

    Das Ganze sieht wie eine Posse und Schildbürger aus,ich krieg mich
    nichtbar,er sprache auch Französisch aber nicht Arabisch,oh Gott!!!
    MfG

    Manfred

  2. Hr Elsässer, Sie tun gut daran „Mut zur Wahrheit“ in Anführungszeichen zu setzen. Es ist doch nur das sehr Weichgespülte

  3. FRANCO A.: WEITERE INTERPRETATIONSMÖGLICHKEIT

    Der russische Publizist und Historiker Nikolai Starikow lieferte seinerzeit noch eine weitere Interpretationsmöglichkeit. Er sah in der Sache „Franco A.“ das Modell für Falsche-Flaggen-Aktionen, das in diesem Fall allerdings wegen der „blöden“ Putzfrau schlecht gelaufen ist:

    1) Eine angeworbene Person, z.B. Franco A., bekommt eine Doppelidentität.
    2) Die Person führt den Anschlag durch (gelingt oder auch nicht).
    3) Der „islamische Täter“ wird irgendwo, irgendwann ertappt und „erschossen“.
    4) Beweis per Foto u/o Ausweis (die Leiche, nicht Franco A., gibt es oder auch nicht).
    5) Die angeworbene Person, z.B. Franco A., geht wieder ihrer üblichen Arbeit nach.

    Der Sinn des Ganzen? Die Bevölkerung wird unter Spannung gehalten, schärfere Überwachungsgesetze erhalten breite Zustimmung etc. etc.

    Nachzusehen als Youtube-Video:
    Nach „Franco A. und die Wahrheit über die Terroranschläge in Europa (N.Starikow)“ (3:22 Minuten) googeln.

  4. Wir müssen selbst die Veränderung sein, die wir uns wünschen. Es fängt bei jedem selbst an, die aufzuwecken, die sich aufwecken lassen.

    Bitte kurze E-Post an:

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    und kostenfrei 100 Handzettel bestellen und verteilen (direkt oder Briefkasten).

    Inhalt:

    „Geheimsache Staatsangehörigkeit“

    Wie wird man am schnellsten zum „Reichsbürger“?

    Das geschieht, indem man nach den Regularien der BRD den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt, und dann in Folge den Staatsangehörigkeitsausweis erhält. Alleine dieser verwaltungstechnische Vorgang genügt heute schon, um als „Reichsbürger“ behandelt zu werden.

    Wussten Sie, dass ein Reisepass oder ein Personalausweis nicht dazu ausreicht, Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Wenn Sie beispielsweise als Deutscher in den USA oder Russland eine Firma gründen wollen, verlangen die dortigen Behörden Ihren Staatsangehörigkeitsausweis als Nachweis, dass Sie Deutscher sind. Noch nie davon gehört? Diesen Ausweis erhalten Sie beim Landratsamt, und er kostet nur 25 Euro.

    War Ihnen bekannt, dass Sie nur mit dem Staatsangehörigkeitsausweis die Bürgerrechte – laut Grundgesetz die sog. „Deutschenrechte“ – beanspruchen können? Aber wieso wissen wir das nicht, und wieso erhält man dieses Dokument nicht ganz automatisch mit der Geburt ausgehändigt? War Ihnen bekannt, dass es die Voraussetzung für die Verbeamtung von Polizisten, Richtern oder Staatsanwälten – sprich aller Beamten – ist, die deutsche Staatsangehörigkeit durch genau dieses Dokument nachzuweisen? Müssten wir dann nicht gerade diese Beamten „politisch korrekt“ als „Reichsbürger“ bezeichnen?

    Wieso macht die BRD den Staatsangehörigkeitsausweis zur Geheimsache? Könnte die Offenbarung dieses Geheimnisses über die Zukunft Ihres Vermögens entscheiden? Könnte diese neue Erkenntnis darüber hinaus vielleicht sogar zu einem von Deutschland ausgehenden, weltweiten Frieden führen?

    Max von Frei beantwortet diese Fragen im Detail – belegt durch geltende und gültige Gesetze sowie zahlreiche Dokumente – und erklärt darüber hinaus, wieso die BRD nicht wirklich souverän ist und weshalb die „Menschenrechte“ in „Handelsrecht“ und „Staaten“ in „Firmen“ umgewandelt werden.

  5. http://greyarsenal.com/unique-model-17-7-65-court-9-coups-field-strip/

    Mit dieser Pistole Unique 17, lässt sich kein Terrorakt durchführen. Eine Pistole etwas über sog. Kleinkaliber. Heute geht sowas in die Survival-Ecke. Eine Pistole, die man im Notfall, nah am Gegner, zückte, wenn alles sonstige Pulver verschossen war um sich zu verteidigen. Konzipiert als Verteidigungspistole im Ernstfall. Leicht, handlich, mitzuführen…Als Angriffswaffe taugt sie nicht. Schon bei 20m Entfernung schießt so ein Teil auch mal daneben. Wer auf Entfernung einigermaßen sicher damit treffen will, müsste auf die Pistole schon sehr geübt sein. Allemal lässt sich ein Mensch damit aber natürlich grundsätzlich töten.

    Aber wer einen Terroranschlag plant, sucht sich solch eine alte Pistole aus? Rein auf Nahkampf ausgelegt. Ausfallrisiko solch alter gebrauchter Waffen. Noch dazu ein mit Waffen versierter Bundeswehroffizier? Der 18 jährige, sehr schlecht integrierte iranische Muslim Ali David Sonboly, in deutschen Medien als David S. gehandelt -klingt deutscher- , der in München seinem Amoklauf durchführte, war da schlauer und holte sich eine moderne Glock?

    Frau Künast: „Fragen!“…

  6. Franco A. hat deutlich veranschaulicht, wie liederlich, verantwortungslos und nachteilig für Deutschland die merkelschen Behörden die illegalen Eindringlinge mit finanziellen Mitteln ausstatten.
    Nun will ja auch noch Gabriel alle Jugendlichen aus Aufrika zu uns holen, um sie auszubilden, dabei gibt es nicht einmal das nötige Geld, um in den deutschen Schulen die Toiletten i.O zu halten, genügend Lehrkrafte zu bezahlen usw.

  7. Sonst bin ich ja kein großer Fan von Freya , aber hier muß ich sagen: Wo sie recht hat, hat sie recht. Aber das spricht nicht gegen Compact…, im Gegenteil…, die machen das schon richtig. Ich habe vollstes Vertrauen.

    @Simplicius
    So ähnlich war es ja auch in Las Vegas.

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