Nein zum Lissabon-Vertrag!

2363Volksinitiative unterstützt bundesweite Demonstration in Berlin am 5. September


Die bundesweiten Konferenzen von „Alles Schall und Rauch“ und Volksinitiative Anfang Juli in Fulda gaben den Startschuss, gestern wurde es in Berlin konkret: Es hat sich ein „Bündnis gegen den Lissabon-Vertrag“ konstituiert, das am Nachmittag des 5. September in Berlin eine bundesweite Demonstration veranstalten wird.

Gestern beschlossen wurde ein Aufruf, der bereits am kommenen Wochenende in Berlin verteilt wird. (Helfer und Interessenten am Bündnis melden sich bitte über die Website http://www.eu-vertrag-stoppen.de).

Wichtig werden die überregionalen Konferenzen Mitte August in Leipzig sein: Am 15. August der Geopolitik-Kongress von nuoviso (bitte schnell anmelden unter http://www.nuoviso.de), am 16. August die überregionale Konferenz der Volksinitiative. Bei beiden Terminen geht es um den Lissabon-Vertrag, am 15.08. in der Theorie, am 16.08. die praktische Vorbereitung der Demo.

Hier nun der beschlossene Aufruftext:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – und nicht von Brüssel!

Nein zum Lissabonner Vertrag!

Ja zu mehr Demokratie durch Volksentscheid!

Unserer Demokratie droht Gefahr! Am 8. September 2009 soll im Bundestag ein Gesetz verabschiedet werden, das den so genannten Lissabonner Vertrag der Europäischen Union rechtsverbindlich macht.

Der Lissabonner Vertrag zementiert die Zerstörung der europäischen Sozialstaaten. Er legt alle EU-Mitglieder auf ungezügelten Neoliberalismus und weitere Privatisierungen fest. Rente, Gesundheitsversorgung, Fürsorge, Verkehrsbetriebe – alles wird  verscherbelt. Die Kontrolle grenzüberschreitender Finanzspekulationen wird unmöglich.
Der Lissabonner Vertrag ebnet den Weg zur Diktatur. Im Unterschied zu den nationalstaatlichen Demokratien hat der Bürger auf EU-Ebene keine Mitbestimmungsrechte. Er darf das EU-Parlament wählen, aber dieses Parlament kann keine Gesetze verabschieden. Die ganze Politik wird im Ministerrat und in der EU-Kommission entschieden, ohne jede Kontrolle, unter Aufgabe des Prinzips der Gewaltenteilung

Das Politikverständnis der Brüsseler Kommissare umriss der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Unsere Verfassung verteidigen!

Ende Juni 2009 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Lissabonner Vertrag dem Grundgesetz entspricht. Allerdings hat es einen europäischen Bundesstaat für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und festgestellt, dass „die Völker – das heißt die staatsangehörigen Bürger – der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben“. Das deutsche Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag wurde von Karlsruhe als verfassungswidrig verworfen – eine Ohrfeige für Bundesregierung und Parlamentsmehrheit, die dieses Gesetz im Frühjahr im Hauruck beschlossen haben.

Die Gefahr besteht, dass die EU-kritischen Teile des Karlsruher Urteils in der politischen Praxis übergangen werden.

* Karlsruhe hat der Bundesregierung nicht zur Auflage gemacht, seine restriktive Auslegung des Lissabonner Vertrages durch eine Zusatzerklärung völkerrechtlich verbindlich zu machen.

Der Bundestag, so die Karlsruher Richter, soll künftig vor Brüsseler Entscheidungen sein Kontrollrecht ausüben. Was aber, wenn die Mehrheit des Bundestags von dieser Möglichkeit gar nicht Gebrauch machen will? Begrüßenswerte Vorstöße aus der CSU und der Linkspartei, die Bundestag-Mitentscheidung von EU-Vorgaben obligatorisch zu machen, stoßen bei CDU und SPD auf eiserne Ablehnung.

Dass deutsche EU-Militäreinsätze vom Bundestag genehmigt werden müssen, hat Karlsruhe zwar bekräftigt. Aber dieser „Parlamentsvorbehalt“ kann bei „Gefahr im Verzug“ ausgehebelt werden.  Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Kriege oft mit diesem Schein-Argument vom Zaun gebrochen wurden. EU-Spezialeinheiten können auch innerhalb Europas zur Niederschlagung von Unruhen eingesetzt werden.

Karlsruhe will nur in bestimmten Bereichen einschreiten, falls EU-Recht deutsches Recht bricht, wie es der Lissabonner Vertrag postuliert.  Nicht einschreiten will Karlsruhe gegen die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU. Dort hat der Europäische Gerichtshof bereits in der Vergangenheit wichtige deutsche Standards – zum Beispiel das VW-Gesetz, die Mitbestimmung – für nicht EU-konform erklärt.

Volksentscheid jetzt!

Gegen die Entdemokratisierung im Rahmen der EU, für die der Lissabonner Vertrag nur das schlimmste Beispiel ist, fordern wir ein Mehr an direkter Demokratie. Nur durch Volksentscheide in jedem einzelnen Staat kann die europäische Idee, die auch uns am Herzen liegt, an Kraft gewinnen.

Die Schweizer machen uns seit 700 Jahren vor, dass eine plebiszitäre Erweiterung die Demokratie bürgerfreundlicher macht und Kriege verhindert. Warum machen wir das nicht endlich nach?

Schließlich heißt es im Grundgesetz (Artikel 20,2):

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.“

Für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene!
Für eine Volksabstimmung über den Lissabonner Vertrag!

Kommt alle zur Demonstration am Samstag, 5. September in Berlin!

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Bündnis gegen den Lissabon-Vertrag

Laufende Informationen unter
http://www.eu-vertrag-stoppen.de   sowie http://www.volks-initiative.info



5 Kommentare zu „Nein zum Lissabon-Vertrag!

  1. Wäre doch mal interessant, ob Herr Koch dieses Zitat denn als witzig oder erschreckend empfunden hat, da der Rest des Artikels eher darauf hindeutet, daß er das alles mehr oder weniger ok findet, oder irre ich da ?

  2. Hallo Leute, habt ihr eigentlich auch für den Lissabonvertrag gestimmt? Ach quatsch wir wurden ja gar nicht gefragt. Schon witzig, das die Bundesregierung das Grundgesetz aufheben und uns der Eu zum Fras vorwerfen will. Noch ist der Vertrag nicht unterschrieben, hoffen wir das es dabei bleibt.

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